Internationale Arzneimittel

Viele Arzneimittel können aus dem Ausland importiert werden. Zu beachten ist das Arzneimittelgesetz, das die Einfuhr von Arzneimitteln regelt ist. Wir werden bei jeder Anfrage klären, ob eine Einfuhr erlaubt ist. Für den interes-
sierten Leser Auszüge aus dem AMG zum Arzneimittelimport:

Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen nur importiert werden, wenn sie in Deutschland auch zugelassen oder registriert sind. Bei einem Import aus der EU/EWR muss der Empfänger ein pharmazeutischer Unternehmer, Größhän-
dler, Tierarzt oder Apothekenleiter sein. Bei einem Import aus Drittstaaten brauch der Empfänger einer Einfuhrerlaubnis nach § 72 AMG. Eine Impor-
tierung von Fertigarzneimitteln, die bei uns nicht zugelassen oder registriert sind dürfen doch importiert werden, wenn:

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das Arzneimittel im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr ist
nur geringe Mengen importiert werden (kein Vorrat)
der Import auf Bestellung von einzelnen Personen erfolgt
es im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs erfolgt
ein Import aus Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt