Inkontinenz

Aufsaugende Inkontinenzprodukte stehen in Form von Einlagen, Slips oder Inkontinenzhosen zur Verfügung. Aus medizinischer Sicht genügt es jedoch nicht, den Betroffenen mit irgendeinem Hilfsmittel zu versorgen. Gerade Pfle-
gekräfte kennen aus ihrer täglichen Erfahrung die Folgen qualitativ minder-
wertiger Produkte: Hautirritationen bis hin zu schweren Windeldermatitiden. Nicht ohne Grund schreibt daher das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmte Qualitätskriterien vor, denen die Produkte entsprechen müssen.

Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche-
rung verordnungs- und erstattungsfähig. Die Kosten werden übernommen, wenn der Einsatz von Inkontinenzhilfen medizinisch erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn die Hilfe den Versicherten in die Lage versetzt, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Dekubitusbehandlung steht oder wenn sie durch schwere Funktions-
störungen wie Demenz erforderlich ist.
Ist eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unabhängig davon, ob sich der Betroffene in häuslicher Umgebung aufhält oder in einem Pflegeheim untergebracht ist.

Inkontinenzhilfsmittel unterliegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht von 10%, maximal 10,- Euro pro Monat je Indikation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Versorgung mit Inkontinenzprodukten und übernehmen selbstver-
ständlich auch die Gespräche mit den Krankenkassen.